Mit einer Kündigung erklärt ein Arbeitnehmer oder ein Arbeitgeber, dass er das Arbeitsverhältnis beenden möchte. Gegen jede schriftliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht erheben. Diese Frist ist wichtig für den Arbeitnehmer.
Wird die Frist versäumt und die Klage nicht rechtzeitig eingereicht, gilt die Kündigung als wirksam. Nur in wenigen Ausnahmenfällen gibt es dann noch Chancen. Der Arbeitgeber freut sich.
Wollen Sie als Arbeitnehmer trotz Kündigung weiterarbeiten oder eine Abfindung erhalten, empfiehlt es sich rechtzeitig Klage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. In vielen Fällen sind Kündigungen nicht wirksam. Dies eröffnet die Möglichkeit das Arbeitsverhältnis fortzusetzen oder mit dem Arbeitgeber eine Abfindung auszuhandeln.
Können Sie sich nach einer Kündigung nicht mehr vorstellen beim bisherigen Arbeitgeber weiter zu arbeiten, kann zu jedem Zeitpunkt versucht werden, mit dem Arbeitgeber die Zahlung einer Abfindung auszuhandeln. Dies ist auch noch möglich, nachdem eine Klage beim Arbeitsgericht eingereicht ist. In vielen Fällen wird nach Erhebung einer Klage beim Arbeitsgericht ein Vergleich geschlossen und die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Es mag zwar sein, dass es kein Recht auf Abfindung gibt. Trotzdem wird in vielen Fällen eine Abfindung bezahlt.
Die Höhe einer möglichen Abfindung hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Wichtig ist, ob es einen Grund für die Kündigung gibt oder nicht, wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht und wie viel Sie verdienen.
Viele Arbeitgeber haben nach einer Kündigung großes Interesse daran, sich schnell und ohne langen Rechtsstreit mit dem Arbeitnehmer zu einigen. Daher besteht in vielen Fällen die realistische Chance, nach einer Kündigung auch eine Abfindung zu erhalten, die Kündigungsfrist zu verlängern, eine bezahlte Freistellung und ein gutes Zeugnis zu erhalten.